Impfschaden melden
Corona Impfschaden melden

COVID-19
Impfschaden melden,
Transparenz schaffen.

Melden Sie hier alle Verdachtsfälle von unerwünschten Nebenwirkungen der COVID-19 “Impfungen“, die Sie erlebt haben – auch wenn diese schon länger zurück liegen sollten. Es ist sehr wichtig, dass wir gemeinsam lernen, welche Schäden die Impfungen hervorrufen, um mit diesen Erkenntnissen angemessen reagieren zu können. Bislang sind nur etwa 5 Prozent aller Impfschäden in Deutschland überhaupt gemeldet worden.

Die Nationale Beobachtungsstelle für Corona-Impfschäden (BFCI) leistet damit einen bisher einzigartigen Beitrag zur Forschung und zur Aufklärung, nachdem das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) keine eigene Datenbank mehr führt und auch keine eigenen Analysen mehr durchführt.

JETZT COVID-Impfschaden melden

Unerwünschte Ereignisse
der COVID-19-Impfkampagne in Deutschland

2.255

gemeldete Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19-Impfung

29.786

schwere COVID-19-Impfschaden-Verdachtsfälle

> 2,5 Mio

ärztliche Behandlungen wegen COVID-19-Impfschäden 2021

Stand: 31.12.2021 Quelle: PEI Sicherheitsbericht vom 07.02.2022 Alle Berichte: Quelle
Abrechnungsdaten der Betriebskrankenkassen (BKK) 2021 Quelle

Zu welchen schweren Schäden oder Todesfällen
führten COVID-19-Impfungen in Europa?   

Die erste Grafik veranschaulicht, in welcher Anzahl von Verdachtsfällen nach COVID-19-Impfungen welche Art von vermutlichen COVID-19-Impfschäden aufgetreten sind. Die zweite Grafik zeigt, welche Symptome mit welcher Häufigkeit zu Todesfällen im Zusammenhang mit COVID-Impfungen geführt haben.


Schwerwiegende Fälle
nach Krankheitsbildern


   


Todesfälle
nach Krankheitsbildern

Stand 17.01.2022, Quelle
Wir zeigen hier Daten der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) aus der frei zugänglichen EudraVigilance-Datenbank, weil diese Zahlen für Deutschland nicht gesondert verfügbar sind.

Vergleichen Sie selbst:
War Ihre Impfaufklärung bisher vollständig?

Jede Injektion ist eine Körperverletzung im Sinne des § 223 Strafgesetzbuch. Nur nach einer vollständigen Aufklärung und Einwilligung des Betroffenen ist ein solcher ärztlicher Eingriff in den menschlichen Körper legal. Art und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht sind in § 630 e Bürgerliches Gesetzbuch ausdrücklich geregelt. Vergleichen Sie selbst, wie ein Aufklärungsmerkblatt demnach auszusehen hat und welche Angaben mindestens im Aufklärungsgespräch und für die notwendige Untersuchung erforderlich sind.
Dokumentieren Sie sorgfältig, wie man mit Ihnen umgeht.

Aufklärungsmerkblatt

   


Anamnese und Willenserklärung

Sind COVID-Impfstoffe so sicher wie andere Impfstoffe?

In den letzten 13 Monaten sind pro Million COVID-Impfungen 43mal mehr Todesfälle und sogar 157mal mehr bleibende Schäden aufgetreten als bei allen Grippeimpfungen über 20 Jahre. Auch im Vergleich mit anderen Impfungen ist die Zahl bleibender Schäden und Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-Impfungen extrem hoch. Wir zeigen hier Daten für ganz Europa, weil diese Zahlen für Deutschland nicht gesondert verfügbar sind.

Verdachtsfälle Impfnebenwirkungen in Europa (2000 bis 2022)


Stand 30.09.21, Quelle

Führen COVID-19-Impfungen zu höherer Übersterblichkeit?

Die Übersterblichkeit (rot) zeigt in den letzten Monaten zwei auffällige Spitzen. Die erste fällt zeitlich mit der Spitze der COVID-Todesfälle (dunkelblau) zusammen. Die zweite, aktuelle Spitze ist nicht mit COVID-Todesfällen erklärbar: Besteht ein Zusammenhang mit COVID-Impfungen?

Übersterblichkeit vs. COVID-19-Todesfälle

Stand: 07.02.2022, Quellen:
Übersterblichkeit pro Million Einwohner, alle Todesursachen
Täglich neu bestätigte COVID-19 Todesfälle pro Million Einwohner

Übersterblichkeit vs. COVID-19-Impfungen

Stand: 07.02.2022, Quellen:
Übersterblichkeit pro Million Einwohner, alle TodesursachenVerabreichte COVID-19 Impfdosen

Häufig gestellte Fragen

+ Welche Mission verfolgt die BfCI?

Die Nationale Beobachtungsstelle für COVID-19-Impfschäden (BFCI) ermöglicht mit ihrem Onlinedienst als unabhängige Stelle allen Betroffenen, COVID-Impfschaden-Verdachtsfälle zu melden, damit die BFCI aus ihren anonymisierten Angaben statistische Erkenntnisse gewinnen kann, die sie öffentlich zur Überprüfung und Erhöhung der Sicherheit medizinischer Maßnahmen zur Verfügung stellt.

+ Werden die statistischen Auswertungen der BFCI nicht bereits von anderen Stellen geleistet?

Nein. Wir haben feststellen müssen, dass unabhängige Medien deutlich mehr Impfnebenwirkungen bis hin zu Todesfällen melden, als das die offiziellen Melderegister, die Medien und die Politik tun. Außerdem wird uns berichtet, dass manche Ärzte Betroffenen die Bestätigung eines COVID-19-Impfschaden-Verdachtsfalles verweigern. Entscheidend ist zudem, dass Betroffene mit der BFCI ihrer Meldung medizinisch und rechtlich wichtige Angaben hinzufügen können, die in Deutschland gar nicht berücksichtigt werden. Wir möchten mithelfen, das wichtige Thema transparenter zu machen und die Meldestellen mit Informationen versorgen, die diesen offenbar fehlen.

+ Woher weiß ich, dass eine Nebenwirkung aufgetreten ist?

Sie sollten jeder vor einer Impfung nicht vorhandenen Störung Ihres Wohlbefindens in Betracht ziehen, dass es sich um eine Nebenwirkung (auch unerwünschte Arzneimittelwirkung genannt) handeln könnte - egal ob der Effekt sofort nach dem Eingriff oder erst Monate oder Jahre später eintritt. Nebenwirkungen können vorübergehende Impfkomplikationen sein – bei einer Impfung zum Beispiel auch die Wirkungslosigkeit, die heute „Impfdurchbruch“ genannt wird; früher treffender „Impfversagen“. Es gibt jedoch auch schwerwiegende oder bleibende Impfschäden. Welche Nebenwirkungen bei COVID-19-Impfungen "offiziell" bekannt sind, finden Sie hier: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/risiken-und-nebenwirkungen/#c15564. Achtung: Auch häufige Impfreaktionen – z.B. Kopfschmerzen – können Anzeichen eines Impfschadens sein, der sehr schnell behandelt werden muss! Lassen Sie daher unbedingt ärztlich abklären, ob keine Impfkomplikation vorliegt, für deren Behandlung möglicherweise Eile geboten ist!

+ Was ist der Unterschied zwischen Impfreaktionen, Impfkomplikationen und Impfschäden?

Von der COVID-19-Impfung sind inzwischen zahlreiche Nebenwirkungen bekannt. Generell werden Nebenwirkungen untergliedert in Impfreaktionen, Impfkomplikationen und Impfschäden (Nebenwirkungen).

Impfreaktionen
Impfreaktionen sind Hinweis darauf, dass sich das Immunsystem auf den Impfstoff reagiert. Impfreaktionen sind:
• Übelkeit
• Kopfschmerzen
• Gliederschmerzen
• Gelenkschmerzen
• Schmerzen oder Schwellungen an der Einstichstelle
• Rötung an der Einstichstelle
• Müdigkeit
• grippeähnliche Symptome
Angaben zu Art und Häufigkeit der unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) finden sich in der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs.

Impfkomplikationen
Bei Impfkomplikationen handelt es sich um Symptome die über das übliche Maß einer Impfreaktion – wie oben beschrieben – hinausgehen. Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig.
Anerkannte Impfkomplikationen sind:
• Akute Gesichtslähmung
• Nesselsucht
• Gesichtsschwellung
• Anaphylaktische Reaktionen (allergische Sofortreaktionen)
Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myokarditis und Perikarditis)
Angaben zu Art und Häufigkeit der unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) finden sich in der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs.

Impfschäden
Impfschäden sind dann eingetreten, wenn der Geimpfte längerfristig eine gesundheitliche oder wirtschaftliche Folge durch die Impfung beklagt. Diese Folge kann man sich auf Antrag hin als Impfschaden anerkennen lassen. Ein Impfschaden liegt auch dann vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person dadurch einen Schaden erlitten hat.

+ Wie wird ein Impfdurchbruch definiert?

Ein Impfdurchbruch – früher hieß das treffender „Impfversagen“ - liegt nach offizieller Definition dann vor, wenn bei einer vollständig geimpften Person eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2 Infektion mit Symptomatik festgestellt wird. Ein vollständiger Impfschutz besteht laut derzeitiger Definition, wenn nach der letzten erforderlichen Impfdosis 14 Tage vergangen sind (2-Dosen-Impfschema bei Comirnaty, Spikevax und Vaxzevria, 1-Dosen-Impfschema bei Janssen).
Davon abzugrenzen sind asymptomatische Verläufe unter vollständig Geimpften, d.h. die Personen sind PCR-positiv, zeigen aber keinerlei Symptome; diese gelten nach der Definition des RKI nicht als Impfdurchbrüche. Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Wirksamkeit.html

+ Wie funktioniert das Melden eine Impfnebenwirkung über die BfCI?

Im Meldesystem der BFCI kann der Betroffene einfach seine Erlebnisse in einem Onlineformular eintragen. Ausschließlich zur Sicherstellung der Seriösität der Meldung bitten wir die meldende Person um ihre Ausweisnummer. Sie können auswählen, ob Ihre Meldung an das PEI weitergeleitet werden soll oder sich gegen eine Weiterleitung entscheiden – zum Beispiel, wenn der Fall dort bereits gemeldet worden war. Wird ein Todesfall gemeldet, muss zusätzlich die Identität des Einreichers abgefragt werden. Anonym ist eine Meldung in diesem Fall nicht möglich. Jeder Todesfall wird von uns manuell verifiziert, indem weitere Unterlagen angefordert und geprüft werden, wie z.B. ein Krankenhausbericht, ein Arztbericht oder der aussagekräftige Totenschein.

+ Was geschieht mit meinen Daten?

Die BFCI erhebt die Angaben der Betroffenen, um aus ihren anonymisierten Angaben statistische Erkenntnisse zu gewinnen, die sie öffentlich zur Überprüfung und Erhöhung der Sicherheit medizinischer Maßnahmen zur Verfügung stellt. Die Daten werden nicht weitergegeben und auch nicht an Dritte weitergeleitet. Genauere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

+ Welche Impfungen gegen COVID-19 gibt es?

Es gibt in Deutschland eine Reihe unterschiedlicher Impfstoffe, die allesamt nur über eine bedingte Zulassung verfügen. Eine Übersicht bietet das Paul-Ehrlich-Institut:
https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html

+ Wer ist offiziell für die Sammlung, Dokumentation und Auswertung der Impffolgen zuständig?

Die Wirksamkeit, Sicherheit und auch die Schutzdauer der COVID-19-Impfstoffe wird von den pharmazeutischen Unternehmen selbst sowie durch das Paul-Ehrlich-Institut und die zuständigen Gremien bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) überprüft und bewertet.

+ Warum ist es wichtig Nebenwirkungen zu melden?

Die Meldungen sind wichtig, damit Hersteller Daten über die Verträglichkeit und unerwünschte Wirkungen eines Medikamentes sammeln können. Ihre Angaben tragen also direkt dazu bei, dass
• die Arzneimittelsicherheit gesteigert werden kann
• die Patientensicherheit gefördert und andere Patienten vor der Nebenwirkung bewahrt werden können
• das Wissen über Arzneimittel gefördert und verbreitet werden können
• der Beipackzettel aktuell gehalten werden kann
• Menschen eine verbesserte Risikoabwägung ermöglicht werden kann

Die BFCI setzt sich dafür ein, dass dies auch tatsächlich geschieht.

+ Muss ich meinen Namen nennen?

Nein, auch eine anonyme Meldung ist möglich.

+ Kostet das Melden Geld?

Nein, das Melden von gesundheitlichen Folgeerscheinungen durch die COVID-19-Impfungen ist bei der BFCI kostenlos.

+ Kann ich Nebenwirkungen auch für einen Angehörigen melden?

Ja, das ist möglich.

+ Kann ich als Betreuer und/oder Pflegekraft Nebenwirkungen melden?

Ja, das ist möglich.

+ Wer haftet bei Schäden nach einer Impfung gegen COVID-19?

Für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19-Schutzimpfungen und auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung (siehe hierzu „Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden durch die Impfung kommt?“ auf der Seite des BMG). Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Für gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung wird auch dann auf der Grundlage von § 60 IfSG eine staatliche Entschädigung geleistet, wenn diese nicht öffentlich von einer Landesbehörde empfohlen worden ist - d.h. in der Regel auch, wenn die Impfung nicht von der STIKO empfohlen ist.
Unabhängig von einem etwaigen Anspruch auf Entschädigung nach § 60 IfSG haftet die impfende Person – wie auch sonst in derartigen Fällen – für Impfschäden, wenn keine Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder die Einwilligung unwirksam ist (z.B. durch unzureichende Aufklärung, Lockung, Drohung, falsche Versprechungen, falsche Indikation, falsche Dosierung, falscher Applikationsort etc.).

+ Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff beobachtet?

• Schmerzen an der Einstichstelle
• Abgeschlagenheit
• Fieber
• Kopfschmerzen
• Muskelschmerzen
• Schüttelfrost
• Gelenkschmerzen
• Übelkeit
• Erbrechen
• Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myokarditis und Perikarditis)
• Lymphadenopathien (Schwellung der Lymphknoten
• entzündliche Hautreaktion Erythema multiforme
• Glomerulonephritis
• Nephrotisches Syndrom.
• Menstruationsbeschwerden
• Anaphylaxie

+ Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung mit Vaxzevria von AstraZeneca beobachtet?

• Schmerzen an der Einstichstelle
• Spannungsgefühl
• Abgeschlagenheit
• Kopfschmerzen
• Krankheitsgefühl
• Erhöhte Temperaturen
• Fieber
• Thrombosen in Kombination mit Thrombopenien
• Hirnvenenthrombosen (sogenannte Sinusvenenthrombosen; SVT),
• Mesenterialvenenthrombosen
• Lungenembolien
• Erhöhter Gerinnungsaktivität
• Blutungen im ganzen Körper
• Guillain-Barré-Syndrom
• idiopathischen thrombozytopenischen Purpura (ITP)
• Thrombozytopenie

+ Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International beobachtet?

• Schmerzen an der Einstichstelle
• Rötung
• Schwellung
• Kopfschmerzen
• Abgeschlagenheit
• Muskelschmerzen
• Fieber
• thromboembolischen Ereignissen
• Urtikaria (Nesselsucht)
• Tinnitus
• Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenien
• Hirnvenenthrombosen
• Mesenterialvenenthrombosen
• Lungenembolien erhöhter Gerinnungsaktivität
• Blutungen im ganzen Körper

Die vier großen Fragen zu COVID-19-Impfungen

Schütze ich mich und andere mit der Impfung vor Ansteckung?

Sind während der Coronakrise mehr Menschen gestorben als sonst?

Link: Berliner Zeitung

Drohte jemals eine Überlastung unseres Gesundheitssystems?

Fehlt für eine Impfpflicht jegliche Evidenz?

Lösungen für einen entspannten Umgang mit 2G, 2G+ oder 3G

Mit dem Onlinedienst Test-Express ist es jederzeit und an jedem Ort möglich, einen überwachten Covid-19-Selbsttest durchzuführen und das Ergebnis minutenschnell ärztlich bescheinigen zu lassen. Die Bescheinigung ist mit der Corona-Warn-App in Deutschland nutzbar und ebenso in ganz Europa. Auf diese Weise sparen Sie Zeit und Geld und entlasten unser Gesundheitssystem von sinnlosen Aufgaben

Jetzt Express-Tester werden

Mit dem Onlinedienst Liberation-Express ist es jederzeit möglich, die eigene Impffähigkeit überprüfen zu lassen. Kann eine Allergie gegen einen der Inhaltsstoffe eines Impfstoffs nicht ausgeschlossen werden, liegt mindestens eine vorläufige Impfunfähigkeit vor, die minutenschnell ärztlich dokumentiert wird und für zunächst sechs Monate gilt. Die umfangreiche Untersuchung der Impffähigkeit gehört zur ärztlichen Aufklärungspflicht und minimiert das Risiko für Betroffene und für die Impfärzte.

Jetzt zu Liberation-Express

Schliessen X

Die URL der Internetseite wurde in Deine Zwischenablage kopiert

Füge Sie nun einfach direkt auf Deinen
Social-Media-Kanälen ein

Auf Instagram posten Auf Facebook posten Auf Pinterest posten Auf Tiktok posten Auf Twitter posten